Lebenslagen
     Wehrdienst
          5. Soziale Absicherung

Rentenversicherung

Wehrpflichtige

Für die Dauer des Grundwehrdienstes unterliegen Sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt auch für Grundwehrdienstleistende, die vor dem Dienstantritt noch nicht versicherungspflichtig waren (z.B. Schüler).

Der Bund zahlt die Versicherungsbeiträge direkt an den Versicherungsträger.

Sonderregelungen kommen unter Umständen bei Teilnahme an Wehrübungen beziehungsweise für bestimmte Personenkreise (z.B. für Ärzte oder Apotheker) zum Tragen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei den Rentenversicherungsträgern.

Berufs- und Zeitsoldaten

Berufs- und Zeitsoldaten sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung, weil der Staat ihnen und ihren Hinterbliebenen für die Wechselfälle des Lebens (Dienstunfähigkeit, Alter und Tod) eine Versorgung garantiert. Für sie werden also keine Pflichtbeiträge entrichtet.

Scheiden Berufs- und Zeitsoldaten allerdings vor Eintritt des Versorgungsfalles (z.B. wegen Kündigung, Zeitsoldaten nach Ablauf ihrer Verpflichtungszeit) aus ihrem Dienstverhältnis aus, verlieren sie ihre Versorgungsanwartschaft und werden deshalb grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sie werden dann im Prinzip so gestellt, als seien sie während ihres Dienstverhältnisses als Soldat in der Rentenversicherung pflichtversichert gewesen.

Der frühere Dienstherr muss für diese Zeiten Beiträge zahlen. Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Wehrdienstverhältnis.

Die Standorte und Kontaktdaten der Regionalzentren und Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (früher: LVA) sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund (früher: BfA) finden Sie in unserem alphabetisch angeordneten Behördenwegweiser.

Informationen zu den Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg erhalten Sie in deren Onlineangebot. Umfassende Informationen bietet auch die Broschüre " Rente für Wehr- und Zivildienst" der Deutschen Rentenversicherung Bund.